Zum Erwerb von Schusswaffen dieser Kategorie ist eine Erwerbsberechtigung erforderlich, welche von Behördenseite an Jäger, Sportschützen, Sammler oder Berufswaffenträger ausgegeben wird. Reichen Sie uns nach Bestellung über den Webshop bitte neben Ihrem Personalausweis zudem Ihre Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Voreintrag oder im Falle von Langwaffen für Jäger bitte anstelle des Voreintrags zusätzlich Ihren Jagdschein herein. Sportschützen mit gelber WBK und entsprechender Freigabe reichen uns diese bitte herein. Sollten Sie die Waffe nicht persönlich bei uns im Showroom abholen, übersenden Sie uns bitte deutlich erkennbare Fotos / Scans der Dokumente. Zudem benötigen wir bitte die Ihnen zugeteilten NWR-ID-Nummern. Sie erhalten diese bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
Unter deutschem Waffenrecht sind Schalldämpfer wesentlichen Teilen von Schusswaffen gleichgestellt. Jäger erwerben Schalldämpfer auf Jagdschein. Nach Erwerb muss die Seriennummer des Schalldämpfers innerhalb von 14 Tagen bei der Waffenbehörde in die WBK eingetragen werden. Für den Gebrauch von Schalldämpfern im Ausland müssen die jeweilig geltenden Gesetze und Bestimmungen beachtet werden.
Besonderheiten zum Versand: Wenn Sie obige Waffen oder Waffenteile nicht bei uns in der Filiale / im Showroom abholen können, versenden wir diese gerne an die von Ihnen genannte Adresse. Der Versand erfolgt ausschließlich per Kurierdienst.